Verhängnis

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Unter einem Verhängnis wird heute im Deutschen ein „(ungünstiges) Schicksal“,[1] ein „Unheil[2] oder „Unglück[2] verstanden.

Das Wort ist im Deutschen seit dem 14. Jahrhundert belegt.[1] Im Mittelhochdeutschen hatte es als verhencnisse die Bedeutung „Zulassung“, „Einwilligung“, „Schickung“.[2] Das Wort war eine Substantivbildung zum Verb verhengen („hängen lassen, nachgeben, geschehen lassen, ergehen lassen“).[2]

Während der Zeit der Reformation erlangt das Wort die Bedeutung „Fügung Gottes“.[1] Diese religiöse Verwendung schwindet im Zeitalter der Aufklärung,[1] stattdessen wird Verhängnis in der Bedeutung „Schicksal“ verwendet.[2]

Friedrich Schiller spricht an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert sowohl vom „göttlichen Verhängnis“

„... Ich bin der Letzte ihres Stamms, dem Mord
Entrissen durch ein göttliches Verhängnis.“[3]

als auch vom eigenen:

„Wenn ich mir denke, [...] dass vielleicht in hundert oder mehr Jahren – wenn auch mein Staub schon lange verweht ist – man mein Andenken segnet und mir noch im Grabe Tränen und Bewunderung zollt, dann freue ich mich meines Dichterberufes und versöhne mich mit Gott und meinem oft harten Verhängnis.“[4]

Einzelnachweise und Fußnoten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c d nach Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 24. Auflage, 2002
  2. a b c d e nach Duden «Etymologie» – Herkunftswörterbuch der deutschen Sprache, 2. Auflage, Dudenverlag, 1989
  3. Friedrich Schiller: Demetrius. Zweiter Aufzug, zweite Szene im Projekt Gutenberg-DE
  4. Friedrich Schiller, aus einem Brief an Charlotte von Wolzogen, 1784, zitiert nach http://www.goethezeitportal.de/index.php?id=3544, abgerufen am 29. Oktober 2008